Donnerstag, 9. Oktober 2014

E-Learning zum Vierzehnten

Man fasst es nicht. Nun habe ich also alles im Kasten und drücke aufs Knöpchen, um den Kurs online zu setzen. Und es passiert... Uarg! Bevor der Kurs online geht, muss er erst qualitätsgesichert und genehmigt werden. OK, dann sollen sie das halt machen. Aber bevor sie überhaupt erst mit der Prüfung beginnen, muss das Finanzielle geklärt werden. Wenn ich nämlich kostenpflichtige Kurse anbieten will, muss ich erst als Premium Trainer akkreditiert werden. Mein tabellarischer Lebenslauf wurde binnen weniger Stunden abgelehnt. Er sollte aus ganzen Sätzen bestehen. Okeeeey. Und erneut abgelehnt. Mangel an meiner Qualifikation wurde geäußert. Mit welchem Recht gebe ich eigentlich einen Kreativitätskurs? Grummel! Weil ich kreativ BIN! Jeden Tag erschaffe ich Neues, ihr Sumpfschildkröten! Mal sehen, was sie mit meiner dritten Lebenslaufversion anstellen. Das wäre nun wirklich die Krönung des Ganzen, wenn ich das Ergebnis von... *zählt*... 70 Arbeitsstunden kostenlos anbieten müsste, weil irgendein XYZ mir die Kompetenz abspricht. Die werden sich noch wundern, wie kreativ ich Beschimpfungen generieren kann! Aber guuuut. Aller guten Dinge sind drei, möge Lebenslauf Nr. 3 das Rennen machen.

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